Langsam aber sicher
Wege des Gesundheitswesens in die Digitalisierung
Mangelnde Marktfähigkeit und ernüchternde Misserfolge – nach Jahrzehnten mit Pilotprojekten und der gescheiterten Gesundheitskarte betraten in den letzten Jahren starke Fortschrittstreiber die Bühne. Ein Katalysator war die Pandemie: Sie förderte die Durchsetzung von Technologie wie etwa Video-Patientengesprächen sowie Tele-intensivmedizinischen Unterstützung von Krankenhäusern außerhalb der Zentren. Das Virtuelle Krankenhaus NRW ist hier ein leuchtendes Beispiel: Experten in den Universitätskliniken in Aachen und Münster berieten ihre Kollegen in Krankenhäusern im ländlichen NRW. Das Ziel, mit Tele-Intensivmedizin Kompetenz in die Regionen zu bringen und somit qualitätsvolle Versorgung vor Ort zu ermöglichen, wurde erreicht.
Die Treiber der Digitalisierung
Ein weiterer Treiber für den Fortschritt waren gesetzliche Vorgaben. So sorgte insbesondere das Krankenhauszukunftsgesetz KHZG für einen enormen Schub bei der Digitalisierung: Mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro fördern Bund und Länder die Modernisierung von Infrastruktur und Applikationen in den Krankenhäusern. Zweimal wird im Rahmen der mehrjährigen Förderlaufzeit der Reifegrad bestimmt, das Modell für die Messung heißt DigitalRadar.
Die KHZG-Vorgehensweise besteht aus Zuckerbrot und Peitsche: Wer nicht investiert bzw. zum Ende des Förderzeitraums nicht die erwartete IT-Durchsetzung nachweisen kann, hat mit Sanktionen zu rechnen. Angekündigt sind sie in Form von Abstrichen in Höhe von rund zwei Prozent auf die Krankenhausrechnungen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) entwickeln ein Kriterienraster für die Festlegung, ab welchem Durchsetzungsgrad keine Sanktionen anzusetzen sind.
Verpflichtende Vorgaben
Neben dem KHZG spielen weitere verpflichtende Vorgaben eine Rolle bei der Digitalisierung. Dazu zählen die elektronische Patientenakte – die Leistungserbringer mit der Behandlungsdokumentation zu befüllen haben – und die Telematikinfrastruktur, die den sicheren Austausch von Patienteninformationen unter Behandlern ermöglichen soll. Eine weitere Verpflichtung bringt die „elektronische Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung“ (eVV) mit sich. Auf sie haben sich DKG und GKV-SV geeinigt, sie regelt die direkte elektronische Kommunikation zwischen Krankenhäusern und dem Medizinischen Dienst (MD), der von Krankenkassen Prüfaufträge für Krankenhausrechnung erhält. In diesem Rahmen haben Krankenhäuser unter anderem argumentationsstützende Unterlagen zu Patientenfällen digital an den MD zu übermitteln – strukturiert nach Dokumenttypen.
Für Krankenhäuser bedeuten solche Vorgaben eine große Herausforderung. So wird die Benennung von Dokumenttypen hausspezifisch völlig unterschiedlich gehandhabt, was in dem einen Haus Arztbrief heißt, wird in anderen Einrichtungen Entlassschreiben genannt. Und seitens des MD kommt erneut eine eigene Nomenklatur ins Spiel.
Welche Faktoren außerdem eine Rolle auf dem Weg der Kliniken in die Digitalisierung speilen, lesen Sie in unserem nächsten Blogpost „Wie Digitalisierung im Gesundheitswesen gelingen kann“.
Die Health Discovery spielt eine große Rolle bei der Digitalisierung im Gesundheitswesens. Mehr https://averbis.com/de/health-discovery/